Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle unsere mit Lieferanten abgeschlossenen Verträge, wie immer diese im einzelnen auch bezeichnet sein mögen, und sonstigen Vereinbarungen, die mit Lieferanten im Zusammenhang mit diesen Verträgen getroffen werden.

1.2. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nicht akzeptiert und zwar auch dann nicht, wenn sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden oder wir die Lieferung oder Leistung des Lieferanten annehmen, ohne den Bedingungen des Lieferanten zu widersprechen.

1.3. In Falle einer sicheren laufenden Geschäftsbeziehung gelten spätere, auch mündlich erteilte Folgeaufträge, selbst ohne gesonderten Hinweis, als zu diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen erteilt.

1.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

1.5. Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gem. § 310 Abs. 4 BGB.

2. Anfragen und Angebote

Unsere Anfragen sind unverbindlich. Weicht der Lieferant in seinem Angebot von unserer Anfrage ab, so hat er hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Angebote des Lieferanten und notwendige Vorarbeiten (Besuche, Muster, Pläne, Zeichnungen) sind kostenfrei und werden Angebotsunterlagen des Lieferanten nicht retourniert.

3. Bestellungen und Auftragsbestätigung

Bestellungen sind für uns nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzunehmen. Über unsere Bestellung ist uns unverzüglich eine Auftragsbestätigung zuzusenden. In allen den Auftrag betreffenden Schriftstücken, insbesondere Rechnungen, ist unsere Bestellnummer anzuführen. Unterlässt dies der Lieferant, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.

4. Lieferung

4.1. Lieferungen haben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei von allen Spesen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten an die von uns angeführte Empfangsstelle zu erfolgen. Der Lieferant hat für eine sachgemäße Verpackung zu sorgen. Versand- und Verpackungskosten sowie die Kosten für eine allfällige Transportversicherung sind vom Lieferanten zu tragen.

4.2. Die Lieferung hat den nationalen und internationalen Sicherheits-, Verpackungs- und Gefahrengutvorschriften zu entsprechen. Auf die Lieferung bezughabende Papiere sind anzuschließen. Die Rechnung gilt nicht als Versandanzeige.

4.3. Etwaige einfache, verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalte erkennen wir nicht an.

5. Verzug

5.1. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen dürfen nur mit unserem Einverständnis durchgeführt werden. Lieferfristen beginnen mangels abweichender Vereinbarung mit dem Datum unserer Bestellung. Der Lieferant hat uns von zu erwartenden Verzögerungen der Lieferung oder Leistung rechtzeitig unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen. Die Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit wird dadurch nicht aufgehoben. Bei Überschreiten der vereinbarten Liefertermine gerät der Lieferant in Verzug und stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, uns nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Der genannten Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Liefer- oder Leistungstermin "fix" vereinbart ist.

5.2. Die vorbehaltslose Annahme verspäteter Lieferungen stellt keinen Verzicht auf unsere
Rechte wegen Überschreitens des Liefertermins dar.

5.3. Für den Versand ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, die für uns
günstigste und terminsicherste Versandmöglichkeit zu wählen.

5.4. Auch eine frühere Lieferung darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen und beginnen die Zahlungsfristen jedenfalls erst mit dem vereinbarten Liefertermin. Bei Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden oder einzulagern.

5.5. Bei Lieferungen aus dem Ausland hat der Lieferant der Lieferung jenen gültigen Präferenznachweis (Ursprungserklärung, Warenverkehrsbescheinigung, Präferenzursprungszeugnis, Ursprungszeugnis, u .ä.) kostenlos beizufügen, der im Bestimmungsland der Ware zur Einfuhr bzw. begünstigten Einfuhrzollabfertigung erforderlich ist und allfällige Exportlizenzen auf seine Kosten zu beschaffen.

5.6. Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Lieferwertes für jede begonnene Woche der schuldhaften Fristüberschreitung zu verlangen, höchstens jedoch 5 % des Lieferwertes. Wir sind berechtigt, eine Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen. Wir verpflichten uns, den Vorbehalt der Vertragsstrafe spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen, gerechnet ab Entgegennahme der verspäteten Lieferung, gegenüber dem Lieferanten zu erklären.

5.7. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben vorbehalten. Insbesondere sind wir berechtigt, den über die verwirkte Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden vom Lieferanten ersetzt zu bekommen, wenn wir ihn entsprechend nachweisen.

6. Mängelhaftung

6.1. Der Lieferant haftet dafür, dass die Lieferung die vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Beschaffenheit hat, dem Stand und anerkannten Regeln der Technik sowie den anzuwendenden Spezifikationen und Normen sowie zugrundegelegten Mustern entspricht und zwar auch dann, wenn die gelieferten Waren oder Teile davon nicht vom Lieferanten hergestellt wurden.

6.2. Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

6.3. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn es wegen besonderer Dringlichkeit nicht mehr möglich ist, den Lieferanten von dem Mangel und dem bestehenden Schaden zu unterrichten und ihm eine wenn auch nur kurze Frist zur eigenen Abhilfe zu setzen. Bei Mangelbehebung durch den Lieferanten beginnt die Verjährung neu zu laufen, als es sich um denselben Mangel oder die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt.

6.4. Mängelrügen gelten im Sinne des § 377 HGB als rechtzeitig erfolgt, wenn offensichtliche Mängel binnen 2 Wochen nach Wareneingang oder bei nicht offensichtlichen Mängeln ab Entdeckung dem Lieferanten angezeigt werden.

6.5. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. Im Rahmen seiner Haftung für diese Schadensfälle ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB oder gem. §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.

7. Preise

7.1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, frei geliefert zum Bestimmungsort, einschließlich Entladung, Verpackung, Spesen und Rollgelder. Bei Käufen, die ausnahmsweise ausdrücklich ab Lieferwerk oder ab Versandstation abgeschlossen werden, gehen alle Spesen und Rollgelder, die bis zur Übergabe an den Hauptfrachtführer entstehen, zu Lasten des Lieferanten, während wir nur die reinen Frachtkosten tragen.

8. Rechnungslegung/Zahlung

8.1. Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese uns in 2-facher Ausfertigung, unter Angabe unserer Bestellnummer und sonstiger Zeichen, gesendet werden. Die Rechnungsabschriften sind deutlich als solche zu kennzeichnen. Für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.

8.2. Zahlungen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung und Ware fällig, je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung und Ware sind wir zu einem Skontoabzug von 3% berechtigt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem das zur Übermittlung des Geldbetrages Erforderliche von uns veranlasst worden ist. Die Zahlung bedeutet keine Genehmigung etwaiger Mängel der Lieferung.

8.3. Bei Berechnung nach Gewicht ist das uns festgestellte Gewicht maßgebend, sofern nicht am Versandort amtlich verwogen wurde.

9. Unterlagen, Weitergabe von Informationen

9.1. Unterlagen, die wir dem Lieferanten zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen überlassen oder die nach unseren Angaben angefertigt werden, dürfen von ihm nicht für andere Zwecke als für die Ausführung unserer Bestellung verwendet, vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht oder überlassen werden. Die Unterlagen sind uns nach Ausführung des Auftrages oder auf Verlangen kostenlos zurückzustellen.

9.2. Über nicht seriengemäß hergestellte Anlagen, Apparate- und Maschinenteile, die der Abnutzung unterliegen, sind uns vom Lieferant kostenlos Zeichnungen zur Verfügung zu stellen, ebenso Übersichtszeichnungen. Damit erhalten wir das Recht, diese Zeichnungen zur Herstellung von Ersatzteilen, für Änderungen der gelieferten Gegenstände o.ä. durch uns oder Dritte zu benutzen.

9.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihm im Zuge der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

10. Rechte Dritter

Der Lieferant steht im Falle einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Bestimmungslandes, sofern dies dem Lieferanten bekannt war, verletzt werden. Werden wir von einem Dritten dieserhalb in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten - ohne Zustimmung des Lieferanten - irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.

11. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.

12. Datenverarbeitung

Der Lieferant erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur elektronischen Speicherung und Verarbeitung und Übermittlung seiner Daten innerhalb unserer Unternehmensgruppe. Dem Lieferanten steht ein jederzeitiges Recht auf Widerruf zu. Wir ergreifen alle technisch zumutbaren Maßnahmen, um die bei uns gespeicherten Kundendaten zu schützen. Es wird jedoch keine Haftung dafür übernommen, wenn sich Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden.

13. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für Lieferungen ist für beide Parteien unser Hauptsitz, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten einschließlich Urkunden-, Scheck- und Wechselklagen ist, soweit der Lieferant Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, nach unserer Wahl unser Hauptsitz oder unsere Niederlassung. Unbeschadet dessen sind wir berechtigt, den Lieferanten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

14. Datenschutz

14.1 Namen und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle und des Datenschutzbeauftragten

Verantwortliche Stelle:                                     
Knauf Insulation GmbH
Heraklithstrasse 8
84359 Simbach am Inn

Telefon: +49 8571 40-0Image removed.
Telefax: +49 8571 40-241Image removed.
[email protected]

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter:
Datenschutzbeauftragter der Knauf Insulation GmbH
Am Bahnhof 7
97346 Iphofen                                     
[email protected]

14.2 Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

  • Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Lieferanten und der Ansprechpartner des Lieferanten, die der Käufer im Zuge der Geschäftsbeziehung zum Lieferanten erhält, zum Zwecke der Abwicklung der Geschäftsbeziehung nach Art. 6 Abs.1 S.1 lit. b DSGVO zu verarbeiten.
  • Zudem werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung insbesondere aufgrund handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorgaben besteht, Art. 6 Abs.1 S.1 lit. c DSGVO.
  • Unternehmensdaten werden aus berechtigten Interessen an eine Auskunftei übermittelt. Im Falle von Personengesellschaften ist hiermit jedoch möglicherweise eine Übermittlung von personenbezogenen Daten verbunden, sodass eine Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesse nach Art. 6 Abs.1 S.1 lit. f DSGVO erfolgt. Zweck der Übermittlung von Unternehmensdaten des Kunden an eine Auskunftei sind die Gewinnerzielung, die Senkung der Ausfallquote und der Schutz vor kreditorischen Risiken.

14.3 Berechtigte Interessen
Zweck und berechtigtes Interesse auf Seiten von Knauf im Rahmen der Übermittlung von Unternehmensdaten des Lieferanten an eine Auskunftei sind die Gewinnerzielung, die Senkung der Ausfallquote und der Schutz vor kreditorischen Risiken. In die notwendige Abwägung fließt ebenfalls mit ein, dass die Datenverarbeitung durch Auskunfteien auch ein Selbstschutz für den potentiellen Vertragspartner vor einer drohenden Überschuldung darstellt.
 
14.4 Kategorien von Empfängern
Empfänger von Daten sind Auskunfteien als Dritte i.S.d. Art. 4 Nr. 10 DSGVO. 
Zudem haben wir Dienstleister eingeschaltet, die im Auftrag von Knauf personenbezogene Daten verarbeiten. Es wurde durch Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs.3 DSGVO sichergestellt, dass die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. 
 
14.5 Übermittlung in Drittländer bzw. Absicht der Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland
Eine Übermittlung der Daten in ein Drittland liegt nicht vor und ist auch nicht beabsichtigt. 
 
14.6 Dauer der Verarbeitung
Wir speichern Ihre Daten solange diese für den jeweiligen Verarbeitungszweck benötigt werden. Wir löschen Ihre Daten in diesem Zusammenhang nach Ende der jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen. Dies betrifft insbesondere handelsrechtliche oder steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten (z.B. Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung, etc.). 
 
14.7 Ihre Rechte
Für Knauf Insulation ist es ein wichtiges Anliegen, unsere Verarbeitungsprozesse fair und transparent zu gestalten.
 
Der jeweilige Antrag kann schriftlich an folgende Kontaktdaten erfolgen:
Datenschutzbeauftragter der Knauf Gips KG
Am Bahnhof 7
97346 Iphofen
 
oder per E-Mail an: [email protected]
 
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung/Recht auf Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO, § 35 BDSG
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch der Datenverarbeitung nach Art. 21 DSGVO, § 36 BDSG
  • Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO


14.8 Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten
Einige personenbezogene Daten sind für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Schuldverhältnisses und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten notwendig.

14.9 Herkunft der Daten
Wir verarbeiten im Rahmen des Vertragsverhältnisses bzw. der Anbahnung des Vertragsverhältnisses wie insbesondere Kontaktdaten, berufsbezogene Daten und firmenbezogene Daten. Grundsätzlich stellen Sie uns die genannten Daten selbst zur Verfügung. Ausnahmsweise werden wir jedoch auch sonstige relevante Informationen, insbesondere zur Bonität und dem Kreditverhalten, von Auskunfteien erhalten.