Seit Beginn des Jahres werden energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich gefördert. Ganze 20 Prozent der Modernisierungskosten können verteilt über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Natürlich fällt auch die Fassadendämmung unter die förderfähigen Maßnahmen. Schließlich kann mit einer gedämmten Außenwand viel Heizenergie gespart werden. Positiver Nebeneffekt: Das Raumklima wird sowohl im Winter als auch im Sommer verbessert.
Regeln für Fassaden
Um gefördert zu werden, muss eine Fassadendämmung von einem Fachbetrieb ausgeführt und ein U-Wert von 0,20 W/(m²·K) erreicht werden – bei Baudenkmälern genügen 0,45 W/(m²·K), bei Fachwerkhäusern 0,65 W/(m²·K). Doch wie sieht es bei zweischaligen Mauerwerken aus? Klinkerfassaden, als prominentestes Beispiel dieser Bauart, prägen in Deutschland ganze Regionen. Ein U-Wert von 0,20 W/(m²·K) ist bei ihnen alleine durch das nachträgliche Füllen der Hohlschicht nicht zu erreichen. Müssen nun die für den Norden der Republik charakteristischen Fassaden alle mit Dämmplatten überdeckt werden?
Mindestens WLS 035
Natürlich nicht: Auch der Gesetzgeber weiß, dass zweischalige Mauerwerke erhaltenswert sind, gleichzeitig aber nicht einfach zu leistungsfähigen Energiesparfassaden gemacht werden können. Daher wird in ihrem Fall kein U-Wert vorgeschrieben, sondern eine Mindestwärmeleitfähigkeit des eingesetzten Dämmstoffs. Diese liegt bei λ ≤ 0,035 W/(m·K). Darüber hinaus wird in der Verordnung gefordert, dass der Hohlraum zwischen tragender Wand und Verblendmauerwerk vollständig zu verfüllen ist.