News

Förderung für gedämmte Klinkerwände

By Knauf Insulation
21. Juli 2020

Die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) fordert bei der Dämmung von Außenwänden für die Förderfähigkeit einen U-Wert von mindestens 0,20 W/(m²·K). Allerdings gibt es Ausnahmen: Zum Beispiel bei der nachträglichen Dämmung zweischaliger Mauerwerke, die sich nun noch schneller bezahlt macht.

Seit Beginn des Jahres werden energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich gefördert. Ganze 20 Prozent der Modernisierungskosten können verteilt über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Natürlich fällt auch die Fassadendämmung unter die förderfähigen Maßnahmen. Schließlich kann mit einer gedämmten Außenwand viel Heizenergie gespart werden. Positiver Nebeneffekt: Das Raumklima wird sowohl im Winter als auch im Sommer verbessert.

Regeln für Fassaden

Um gefördert zu werden, muss eine Fassadendämmung von einem Fachbetrieb ausgeführt und ein U-Wert von 0,20 W/(m²·K) erreicht werden – bei Baudenkmälern genügen 0,45 W/(m²·K), bei Fachwerkhäusern 0,65 W/(m²·K). Doch wie sieht es bei zweischaligen Mauerwerken aus? Klinkerfassaden, als prominentestes Beispiel dieser Bauart, prägen in Deutschland ganze Regionen. Ein U-Wert von 0,20 W/(m²·K) ist bei ihnen alleine durch das nachträgliche Füllen der Hohlschicht nicht zu erreichen. Müssen nun die für den Norden der Republik charakteristischen Fassaden alle mit Dämmplatten überdeckt werden?

Mindestens WLS 035

Natürlich nicht: Auch der Gesetzgeber weiß, dass zweischalige Mauerwerke erhaltenswert sind, gleichzeitig aber nicht einfach zu leistungsfähigen Energiesparfassaden gemacht werden können. Daher wird in ihrem Fall kein U-Wert vorgeschrieben, sondern eine Mindestwärmeleitfähigkeit des eingesetzten Dämmstoffs. Diese liegt bei λ ≤ 0,035 W/(m·K). Darüber hinaus wird in der Verordnung gefordert, dass der Hohlraum zwischen tragender Wand und Verblendmauerwerk vollständig zu verfüllen ist.

 

Einblasdämmung
Systemskizze
Zweischaliges Mauerwerk

1. Innenschale

2. SUPAFIL® Einblasdämmung
Supafil Cavity Wall

3. Außenschale

SUPAFIL® für zweischalige Mauerwerke

Der lose, von Natur aus nicht brennbare Einblasdämmstoff Knauf Insulation SUPAFIL® Cavity Wall ist perfekt für solch ein Vorhaben geeignet. Er wird mittels Einblastechnik direkt in den Hohlraum des zweischaligen Mauerwerks eingeblasen und verdichtet sich dort selbstständig zu einer leistungsfähigen Dämmschicht. Die hierfür nötigen, kleinen Löcher in den Fugen zwischen den Mauersteinen werden nach dem Einblasen spurlos verschlossen. Mit dem wasserabweisenden Dämmstoff der WLS 035 aus reiner Glaswolle ohne Bindemittelzusatz können selbst kleinste Hohlräume, Ecken und Winkel gedämmt und damit optimal zur Verbesserung des Wärmeschutzes genutzt werden. Die Arbeiten sind in nur wenigen Stunden erledigt. Baustellenüblicher Schmutz wird nicht ins Haus getragen, da die Arbeiten ausschließlich draußen stattfinden.

Das Energiesparen beginnt noch am selben Tag und 20 Prozent der im Vergleich zu herkömmlichen Dämmmaßnahmen geringen Gesamtkosten der Einblasdämmung sind dank der sehr guten Dämmleistung von SUPAFIL® Cavity Wall absetzbar.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Bester Wärmeschutz mit WLS 035
  • Wasserabweisend und resistent gegen Schimmel
  • Von Natur aus nicht brennbar (Baustoffklasse A1)
  • Nachhaltiges Produkt, das zu 80 % aus Altglas besteht
  • Setzungssicher und staubarm
  • 20 % der Gesamtkosten können aktuell von der Steuer abgesetzt werden

>> Weitere Informationen zur Förderung von energetischen Modernisierungen sowie zu den passenden Lösungen von Knauf Insulation finden Sie unter www.knaufinsulation.de/klimapaket