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Ran an die Fördertöpfe

By Knauf Insulation
27. Februar 2020

Fachunternehmern, die sich mit der Modernisierung von Fassaden beschäftigen, sollte klar sein: Jetzt ist die beste Zeit, Verbraucher auf die vielfältigen Möglichkeiten hinzuweisen, Geld bei der energetischen Modernisierung zu sparen bzw. zurückzubekommen. Noch nie war so viel privates Geld flüssig und noch nie standen so viele öffentliche Mittel zur Verfügung, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Wenn Sie noch nicht sattelfest sind, was die Themen Förderung und Absetzbarkeit von Kosten der Fassadendämmung betrifft, sollten Sie im Folgenden gut aufpassen.

Ja, ich weiß: Alle Handwerker haben gerade viel zu tun! Die Auftragsbücher sind voll und eigentlich ist gar keine Zeit mehr für Aufträge da. Wenn Sie in der Situation sind, dass Sie und / oder Ihre Mannschaft bis 2030 ausgelastet sind, dann Glückwunsch! Sie müssen dann auch gar nicht weiterlesen.

Wenn Sie jedoch noch Lust haben, ein paar Euro zu verdienen und auch noch Zeit für die ein oder andere Baustelle haben, dann habe ich gute Neuigkeiten für Sie: Aktuell gibt es aufgrund der aktuellen politischen Weichenstellung gute Chancen, selbst Sanierungsmuffel davon zu überzeugen, Geld in die eigenen vier Wände zu stecken. Der Grund: Sparen ist schwieriger geworden und Engagement für den Klimaschutz wird gleichzeitig belohnt.

Auf der Bank gibt es nichts

Grundsätzlich haben Handwerker heute leichtes Spiel bei der Kundenansprache, weil es für den klassischen Sparer auf der Bank nichts mehr zu holen gibt. Zinsen? Nix da! Höchstens Strafen gibt es, wenn man sich erdreistet, sein Geld auf normalen Konten liegen zu lassen. Vor diesem Hintergrund neigen viele Eigenheimbesitzer dazu, einen Teil des Ersparten in die Modernisierung des Eigenheims zu stecken. Der damit verbundene Werterhalt ist für Sie als Handwerker daher immer ein gutes Argument, wenn es darum geht, potenzielle Kunden davon zu überzeugen, aktiv zu werden. Seit diesem Jahr gibt es jedoch noch verstärkende Argumente.

Geld zurück von Staat

Wer heute sein Haus oder seine Wohnung saniert, kann die Sanierungskosten von der Steuer gemäß § 35c EStG absetzen. Dieser neue Steuerbonus, der im vergangenen Jahr vom so genannten Klimakabinett im Schweinsgalopp auf den Weg gebracht wurde, gilt zehn Jahre lang. Die „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ kann von allen Eigentümern in Anspruch genommen werden, die das Objekt selbst bewohnen. Insgesamt ist das Absetzen in Höhe von 20 Prozent (maximal 40.000 Euro) der Sanierungskosten, nicht nur der Handwerkerkosten, möglich. Das Ganze verteilt über drei Jahre: Im ersten 1. Jahr 7%, im 2. Jahr 7% und im 3.Jahr 6%.

Das heißt: Jeder, der Geld in die Modernisierung und damit in den Werterhalt seiner Immobilie steckt, spart auch noch Steuern. Man muss kein Schwabe sein, um bei solchen Argumenten ins Grübeln zu kommen. Die steuerliche Förderung ist sicher deutlich attraktiver als die bekannten KfW-Programme, die häufig als kompliziert, bürokratisch und in Zeiten von Niedrigzinsen unattraktiv angesehen werden.

Was Sie als Handwerker wissen müssen!

Natürlich müssen Ihre Kunden auch für die steuerliche Förderung ein paar Kriterien erfüllen. Im Groben sind das die Folgenden, die Sie in Zukunft parat haben sollten:

  1. Das Objekt muss – wie gesagt – selbstgenutzt und mindestens 10 Jahre alt sein.
  2. Bei den Maßnahmen muss es sich um eine energetische Modernisierung handeln – der Gebäudehülle oder der Heizungs- bzw. Lüftungsanlage. Ein neues Bad wird also nicht gefördert.
  3. Die Modernisierung muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das in dem Gewerk tätig ist. Das WDVS vom Parkettleger geht also nicht.
  4. Eine Rechnung muss vorhanden und eine Zahlung auf das Konto des Handwerksbetriebs muss erfolgt sein.
  5. Mindestanforderungen an die Maßnahme müssen eingehalten werden. Zum Beispiel muss an der Fassade ein U-Wert von mind. 0,2 W/(m² K) erreicht werden. Bei geschützten Denkmälern bzw. bei erhaltenswerter Bausubstanz reichen 0,45 W/(m² K). Die korrekte Umsetzung muss vom Handwerksbetrieb bescheinigt werden.
  6. Die Hinzuziehung eines Energieberaters ist – anders als bei KfW-Förderprogrammen – übrigens nicht Pflicht. Sollte jedoch ein Berater tätig werden, können auch diese Kosten abgesetzt werden – allerdings nur zu 50%.
  7. Die Steuerermäßigung ist überdies nur möglich, wenn die Aufwände nicht schon anderweitig abgesetzt oder öffentlich gefördert wurden – zum Beispiel über die KfW oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Steuerliche Förderung vs. KfW

Die neue Möglichkeit, Steuern bei Modernisierungsmaßnahmen zu sparen, ist – wie gesagt – eine sehr attraktive Alternative zu KfW-Förderprogrammen. Doch auch diese wurden in diesem Jahr durch zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen angepasst und „aufgehübscht“ – zum Beispiel durch höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse. Die KfW hat hierzu unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/ eine sehr übersichtliche Aufstellung ins Netz gestellt, die ich Ihnen ans Herz lege.

Egal, ob steuerliche Förderung oder KfW: Bauherren wird es heute leicht gemacht, Immobilien energetisch zu modernisieren. Das ist gut für die Umwelt, aber auch gut für das Handwerk. Für Sie als Fachunternehmer bietet das locker sitzende Geld große Chancen – wenn Sie passenden Argumente richtig für die Ansprache neuer Kunden einsetzen. Und genau das sollten Sie tun! Ich kann Ihnen versichern, Ihre Kolleginnen und Kollegen aus der Heizungsbranche sind schon mit Vollgas dran, die Gelegenheit beim Schopfe zu packen. Wenn Sie zu lange warten, ist das Geld ihrer Kunden vielleicht schon ausgegeben.

Unser Autor

Michael Leibold ist Produktsegmentmanager WDVS, Flachdach & Blowing Wool bei Knauf Insulation. In seiner Fachkolumne „Hinter der Fassade“ beleuchtet er Themen aus dem Fassadenbereich und erläutert Lösungen für branchenbekannte Herausforderungen. Mehr unter www.knaufinsulation.de/hinter-der-fassade

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